Aktuelles

hier möchten wir Euch über Neuigkeiten und wichtige Infomationen auf den laufenden halten.

Also schaut einfach ab und zu mal rein.

Heckenschnitt - was ist wann erlaubt?

Heckenschnitt - was ist wann erlaubt

 

Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt ein Verbot oder gar eine Rodung von Hecken. Damit sollen in den Pflanzen lebende, nistende und brütende Tiere geschützt werden. Im Herbst darf man folglich wieder starke Veränderungen im Garten vornehmen. Die Regelung umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken und Gebüschen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Nicht vom Verbot betroffen sind Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, den

 

Zuwachs der Pflanzen zu entfernen. Außerdem ist es möglich, ein Gehölz stark zu stutzen, wenn es nicht mehr sicher oder krank ist.

 

Bei dieser Gelegenheit möchten wir unsere Gartenmitglieder darauf hinweisen, dass die Schnitthöhe der Hecken in unserer Gartenanlage 1,20 m nicht überschreiten darf.

 

Ausnahme: Die Hecken umgrenzend der Parzellen zum Festplatz/Spielplatz am Gartenheim dürfen bis max. 1,80m

 

belassen werden. Abgrenzungen zur Nachbarparzelle dürfen 0,80 m nicht überschreiten. (Gartenordnung Pkt. 3.2, 3.3)

 

 

Waldbäume und Nadelgehölze nicht in den Kleingarten!

Sehr geehrte Gartenmitglieder,

 

aus gegebenem Anlass möchten wir euch darauf hinweisen, dass keine Neuanpflanzungen von Nadelbaumarten und sonstigen Koniferen erfolgen dürfen. Eventuell vorhandene sind bis spätestens Dezember 2022 zu entfernen, bei einem Pächterwechsel sofort. Vor allem Nadelgehölze lassen den Boden versauern. Für unsere Gemüsepflanzen und auch für einige Obstgehölze ist ein zu saures Bodenmilieu jedoch nachteilig. Außerdem entziehen Wald- und Parkbäume unseren Böden Wasser und Nährstoffe in nicht unerheblichem Ausmaß. Es lässt sich also feststellen, dass diese Gehölze aus verschiedenen Gründen für den Kleingarten ungeeignet und deshalb It. sächsischer Rahmenkleingartenordnung verboten sind. Die Stadt Zwickau, als Generalverpächter, vertritt diesbezüglich eine einheitliche Vorgehensweise und steht dem Beschluss des Stadtverbandes der Kleingärtner Zwickau Stadt e.V. zur terminisierten Entfernung von Nadelgehölzen nicht entgegen

Wohin mit dem Wasser aus dem Gartenpool?

Sehr geehrte Gartenmitglieder,

 

aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Frage eingehen, ob das Wasser aus dem Gartenpool im Garten entsorgt werden kann. Badewasser in Pools (in Kleingartenanlagen ist eine Füllmenge bis 3m³ erlaubt), welches nicht mit Chemikalien versehen wurde, kann im Garten entleert werden oder zum Blumen gießen verwendet werden. Man sollte aber Rücksicht nehmen, dass das Wasser nicht das Grundstück des Nachbarn flutet. Beim Wasser ablassen sollte man auf eine breitflächige Verrieselung achten. Gemeint ist, dass das Wasser im Garten ausgegossen und dort langsam einrieseln kann. Deshalb unser Tipp: den Pool in kleinen Schritten, also Tag für Tag immer etwas auslaufen lassen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Gartennachbarn und vermeiden Sie den Abfluss auf den Gartenwegen.

 

Der Vorstand